Die Obdachlosen, die Hartz IV erhalten, sind auch krankenversichert. Sie müssen aber, wie alle anderen auch, zehn Euro Praxisgebühren bezahlen und für Medikamente dazubezahlen. Die Befreiung von Zuzahlungen und Gebühren erhalten Obdachlose, wenn sie mehr als zwei Prozent ihres Jahreseinkommens für Medikamente ausgegeben haben. Das müssen sie anhand von Quittungen nachweisen. Die müssten sie sammeln, die benötigte Summe ausrechnen und mit einem Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Das ist unter den Lebensumständen von Obdachlosen praktisch nicht zu leisten.
Manche schämen sich, im Wartezimmer eines Arztes oder des Krankenhauses zu sitzen oder sich behandeln zu lassen, weil sie sich oft nicht so pflegen können, wir sie es vielleicht gerne würden.
In Tagesaufenthaltsstätten gibt es Arztsprechstunden speziell für Obdachlose und die „Mobile Hilfe“ fährt direkt Plätze an, wo Obdachlose sich aufhalten.
Übrigens: Die durchschnittliche Lebenserwartung von Obdachlosen liegt bei 47 Jahren.